Gemeinsam ein Schutzkonzept entwickeln
Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Gewalt in jeder Form zu schützen, ist für unsere Gesellschaft ein wichtiges Thema. Mit der Gesetzesänderung 2021 haben sich viele Einrichtungen und Institutionen auf den Weg begeben, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Doch häufig fehlt es an Ressourcen und klaren Vorgaben. Das Thema Gewalt ist in Teams umstritten oder löst Ängste aus. In Kombination mit den personellen Engpässen vieler sozialer Einrichtungen sind die Belastungsgrenzen schnell erreicht. Dem beugen wir als Ihre verlässlichen Prozessbegleiterinnen vor und greifen dabei auf einen breiten Erfahrungsschatz in verschiedenen Kontexten zurück.


Prozessbegleitung bei der Schutzkonzepterstellung
Die Erstellung von Schutzkonzepten kann zeitintensiv und komplex sein – vor allem, wenn Fachkräfte parallel ihre alltäglichen Aufgaben bewältigen müssen. Hier setzen wir bei mutlumia an: Uns ist wichtig, dass Sie als Team den Fokus auf Ihre eigentliche Arbeit halten und gleichzeitig am Schutzkonzept arbeiten können.
Dafür haben wir vielfältige Methoden und Formate entwickelt und in unterschiedlichen Kontexten erprobt. Erfahren Sie hier mehr über unser Vorgehen.

Wissensvermittlung rund um das Thema Gewaltschutz
Die Vorstellung davon, was Gewalt ist, kann je nach Profession und eigenen Erfahrungen sehr unterschiedlich sein. Damit gehen häufig Missverständnisse, Konflikte und negative Emotionen einher.
Sie möchten Widerständen vorbeugen und ein geteiltes Verständnis zum Thema Gewaltschutz etablieren? Wir unterstützen Sie gern dabei und bieten verschiedene Formate für Ihre Zielgruppen an.

Supervision & Krisenintervention
Supervision dient der Reflexion beruflichen Handelns und kann sich auf Fälle aus der Praxis oder auf die Zusammenarbeit im Team beziehen. Die Auseinandersetzung mit Gewalt setzt oft einen Prozess der Selbst- und Teamreflexion in Gang, der gut begleitet werden sollte,
Das Bekanntwerden von Gewaltvorfällen erfordert hingegen eine unmittelbare Reaktion. Wir stehen Ihnen auch hier zur Seite, um kurzfristig zu unterstützen und Langzeitfolgen einzudämmen.
... und in der Arbeit mit Schutzbefohlenen sowohl Auftrag als auch Herausforderung!
Erfahrene Prozessbegleitung und bewährte Methoden

Abgeschlossene und laufende Schutzkonzeptprozesse in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe
Bereits durchgeführte Workshops im Schutzkonzeptprozess
Personen, die gemeinsam für den Schutz in ihren Einrichtungen aktiv waren
Der Gesetzgeber verpflichtet nun Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ein (Gewalt-) Schutzkonzept vorzulegen (§45 Abs. 2 Nr.4 SGB VIII). Aber auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Altenpflege, im Sport- und Kulturbereich gibt es vielfältige Bestrebungen, Menschen vor Gewalt zu schützen.
Unsere Angebote richten sich an Träger und Fachkräfte aus folgenden Bereichen
Sie finden Ihren Bereich hier nicht wieder?
Sprechen Sie uns gern an und wir beraten gemeinsam, wie Gewaltschutz in Ihrem Bereich gestärkt werden kann.
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Krippe, Kita und Frühförderstelle
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Schule und Hort
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Inobhutnahmeeinrichtung und stationäre Kinder- und Jugendhilfe
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Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
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Werkstätten für Menschen mit Behinderung
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Einrichtungen und Vereine der kulturellen und politischen Bildung
Kundenmeinungen
Frau Georgi hat im letzten Jahr sehr unkompliziert und effizient das Gewaltschutzkonzept für das Kinder- und Jugendhaus Sonneninsel des ASB OV Königstein/Pirna e.V. erarbeitet. Sie ist dabei auf die Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter*innen des Hauses eingegangen und hat ihre eigene fachliche Expertise eingebracht. Es ist ein auf das Haus abgestimmtes Konzept entstanden, welches sich sehr gut auf die Praxis übertragen lässt. Es war eine sehr angenehme Zusammenarbeit.
Informativ, Fesselnd, Intensiv und Kurzlebig – so empfanden wir das Seminar mit Frau Georgi zur Erstellung eines Schutzkonzeptes für unsere Kindertagesstätte. Trotz der schwere und Intensität des Themas verstand es Frau Georgi, uns angenehm durch das Seminar zu führen, ohne die eigenen Belange und Gefühle außer Acht zu lassen. Unserer Meinung nach für jede soziale Einrichtung ein muss, um sich bestmöglichst weiterzuentwickeln und selbst zu reflektieren.
Das Team von Mutlumia unterstützte uns bei der Erarbeitung eines umfassenden Trägerschutzkonzeptes für über 60 Einrichtungen. Gemeinsam begleiteten uns Anna Georgi und Christin Wegener auf dem Weg, der durch ein außerordentliches Knowhow der Beiden, zahlreiche praktische Beispiele, den Einbezug der Mitarbeitenden als auch viele Denkanstöße und Richtungsweisungen im kommunikativen Prozess geprägt war. Wir danken für die konstruktive Zusammenarbeit und gute Unterstützung bei der Bewältigung dieser Mammutaufgabe.
Die gemeinsame Arbeit mit Ihnen hat mir sehr gut gefallen, vor allem, wie Sie es geschafft haben, alle teilnehmenden Mitarbeiter einzubeziehen und dazu zu bringen, offen und auch selbstreflektierend über das doch schwierige Thema Gewalt zu sprechen. Außerdem empfand ich die Gruppenarbeiten zu einzelnen Aspekten als ein sehr gutes Arbeitsmittel. Sie sind immer auf das Team eingegangen und es war ein gutes Miteinander. Vielen Dank dafür!
Häufige Fragen zum Thema Schutzkonzept
Wie lang dauert die Erstellung eines Schutzkonzept?
Normalerweise dauert der Prozess bei uns 6-9 Monate. Dies umfasst die Vorstellung des kommenden Prozesses, die Erstellung der Potential- und Risikoanalyse unter Einbeziehung der Zielgruppe, die Workshops zur Erarbeitung aller Bestandteile des Schutzkonzeptes, die Verschriftlichung und letztendlich die Vorstellung des fertigen Schutzkonzeptes.
Dieser Zeitraum kann sich verlängern, wenn die zeitlichen oder finanziellen Ressourcen knapp sind und kann auch deutlich verkürzt werden, wenn die Betriebserlaubnis erteilt werden soll oder Auflagen des Landesjugendamtes dies verlangen.
Was kostet die Erstellung eines Schutzkonzept?
Wir bei mutlumia haben für die Einrichtungen, die diesen Prozess intern nicht stemmen können, ein Paket entwickelt, mit dem von der Information aller Beteiligten über die Potential- und Risikoanalyse unter Einbeziehung der Zielgruppe bis zur Entwicklung und Verschriftlichung aller Bestandteile des Schutzkonzeptes und dessen Vorstellung und Evaluation alles mitgedacht ist.
Je nach dem, was Sie benötigen und wie viele Teammitglieder Sie haben, machen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Sprechen Sie uns an.
Kann ich den Prozess der Konzepterstellung fördern lassen?
Die Förderlandschaft ist vielfältig und es lohnt sich, nach geeigneten Förderungen für Ihren Bereich Ausschau zu halten.
In Sachsen haben unsere Kunden gute Erfahrungen mit der Förderung durch den KSV gemacht.
Hier finden Sie aktuelle Informationen.
Im Bereich der kulturellen Bildung fördert Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) mit dem Projekt „Start2Act – Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt schützen“ Projekte aus dem Bereich Gewaltschutz.
Hier finden Sie aktuelle Informationen.
Wer benötigt ein Schutzkonzept und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Ein Schutzkonzept wird in verschiedenen Bereichen benötigt, insbesondere in Organisationen, die mit schutzbedürftigen Gruppen arbeiten, wie Kindern, Jugendlichen oder anderen vulnerablen Personen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zum Ziel, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Hieraus ergeben sich die Verpflichtung der Leistungserbringer, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt und Missbrauch zu verhindern und ein sicheres Umfeld in allen Wohn- und Betreuungssettings zu sichern.
Wozu brauchen wir die Risikoanalyse und wie kann diese aussehen?
Die Risikoanalyse – die wir gern Potential- und Risikoanalyse nennen – ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses.
Ziel der Analyse ist es, sämtliche Risiken für Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene in der konkreten Einrichtung zu identifizieren und Maßnahmen zum Umgang mit diesen Risiken zu finden bzw. diese zu minimieren. Bei der Analyse ist es besonders wichtig, die Zielgruppe der Einrichtung (Kinder, Jugendliche, Eltern, Menschen mit Behinderung…) und die Mitarbeiter:innen einzubeziehen. Nur so kann ein vollständiges Bild des Alltags der Einrichtung entstehen.
Dazu gibt es im Internet und in diversen Publikationen eine Vielzahl von Checklisten, die verwendet werden können. Leider fehlt vielen dieser Tools eine klare Auswertungsstruktur und so bleibt nach Ausfüllen der Listen häufig die Frage offen, was nun damit zu tun sei.
Wir bei mutlumia haben ein Screeningverfahren entwickelt, welches wir in den Teams nutzen. Zusätzlich beziehen wir die Zielgruppe ein und analysieren ihre vorhandenen Dokumente und Unterlagen. Als Anhang zu Ihrem Schutzkonzept erhalten Sie dann eine Potential- und Risikoanalyse, in der wir Ihnen Risikoeinschätzung sowie konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne des Gewaltschutzes aussprechen.
Kann unser bestehendes Schutzkonzept überarbeitet werden?
Warum sollte ich mutlumia mit der Schutzkonzepterstellung beauftragen?
Wir bei mutlumia vereinen (arbeits-) psychologisches Wissen und Können mit unserer Erfahrung und Expertise im Bereich Kinderschutz. Wir wissen daher, wie Veränderungsprozesse gestaltet werden müssen, damit sie im Alltag echte Wirkung erzielen. Mit unserer Erfahrung aus mehr als 28 Prozessen zu Schutzkonzepten und diversen Weiterbildungen in diesem Bereich haben wir einen breiten Überblick über die vielen guten Lösungen, die überall entwickelt werden. Diese stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir bringen außerdem viel Erfahrung im Umgang mit Widerständen mit.
Wie kann eine „Kultur der Achtsamkeit“ und die Besprechbarkeit des Themas Kinderschutz entwickelt werden?
Eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln ist ein umfassender Organisationsentwicklungsprozess. Bewusste und unbewusste Regeln, Haltungen, Kommunikationsstrukturen und Gegebenheiten vor Ort prägen diese Kultur.
Es ist daher notwendig, einen individuellen und institutionellen Reflexionsprozess anzustoßen, um die Kulturentwicklung voranzutreiben. Ziel ist es, die Schutzfähigkeiten der Kinder und Jugendlichen selbst und der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen genauso zu stärken wie die Schutzfähigkeit der Strukturen, Abläufe und Institutionen (Verhaltens- und Verhältnisprävention).
Bietet mutlumia auch Supervision und die Begleitung von Klausuren und pädagogischen Tagen ohne Bezug zum Schutzkonzept an?
Supervision bieten wir auch unabhängig von Schutzkonzept an. Erfahrung als z.T. langjährige Supervisorinnen haben wir im den Kontexten Kinder- und Jugendhilfe, Krankenhaus, politische Bildung, Eingliederungshilfe, Sozialarbeit, Suchtberatung und Schule im Aufbau.
Fragen Sie uns gern an, wenn Sie ein Thema bearbeiten wollen.
Brauchen Einrichtungen auch ein sexualpädagogisches bzw. ein medienpädagogisches Konzept?
Sie möchten mehr über eine Zusammenarbeit erfahren?
Wir unterstützen Sie bei der Arbeit an Ihrem Schutzkonzept. Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits mitten im Prozess sind, eine Auflage der Aufsichtsbehörde bekommen haben oder gerade beginnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Melden Sie sich gern zu einem unverbindlichen Vorgespräch.