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Trägerschutzkonzept – Was kommt rein?

Gewaltschutzkonzepte sind ein essenzieller Bestandteil jeder Einrichtung oder Organisation, die mit Menschen arbeitet. Doch wann reicht ein einrichtungsspezifisches Konzept – und wann braucht es ein trägerübergreifendes Schutzkonzept?

 

Unsere Erfahrung zeigt: Der größte Mehrwert eines Schutzkonzepts liegt nicht nur in den schriftlich festgehaltenen Maßnahmen, sondern vor allem in der gemeinsamen Erarbeitung. Wenn sich ein Team intensiv mit dem Thema Gewaltprävention auseinandersetzt, Diskussionen führt und klare Regelungen erarbeitet, steigt die Sensibilität für das Thema. Die „Besprechbarkeit“ von Gewalt wird gefördert – und damit auch die gelebte Schutzkultur in der Einrichtung.

 

Und wann wird ein Trägerschutzkonzept benötigt?

Während dieser Ansatz in kleinen Einrichtungen oft gut funktioniert, stößt er in größeren Trägerstrukturen an Grenzen. Dort gibt es Themen, die entweder nicht auf der Einrichtungs-Ebene bearbeitet werden können oder sollten. In solchen Fällen bietet es sich an, bestimmte Aspekte trägerübergreifend zu regeln.

 

Hier einige Beispiele, die auf Trägerebene sinnvoll geregelt werden können:

  • Beschwerdestrukturen & Meldewege – Wer kann sich wohin wenden? Wie werden Beschwerden aufgenommen und bearbeitet?
  • Krisenkommunikation & Fachberatung – Klare Abläufe und Ansprechpartner für den Ernstfall.
  • Einstellungsverfahren & Personalführung – Verbindliche Standards für sichere Personalentscheidungen.
  • Präventionsangebote & Umgang mit Kooperationspartner*innen – Wie wird Schutz vor Gewalt auch über die Einrichtung hinaus gedacht?

 

Ein Schutzkonzept ist mehr als ein Dokument – es beschreibt eine Haltung. In kleinen Einrichtungen kann es oft individuell erarbeitet werden, doch in größeren Trägerstrukturen braucht es zusätzlich eine übergeordnete Regelung. So wird sichergestellt, dass Schutz nicht nur ein Versprechen ist, sondern gelebte Praxis. 

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